Den Segelflug erlernst Du am besten in einem Verein.
Speziell auf der Schwäbischen Alb, aber auch im gesamten Deutschland gibt es zahlreiche Vereine mit Ausbildungsmöglichkeiten. Kameradschaft und Engagement sind hier die grundsätzlichen Eckpfeiler für einen geordneten Flugbetrieb, sowie die Wartung der einzelnen Vereinsmaschinen. Geschult wird meist auf gutmütigen doppelsitzigen Segelflugzeugen im Windenstart. Später kommt noch der Flugzeugschlepp hinzu - eine sehr elegante Art um zuverlässig in die Thermik zu gelangen.
Neben den einfacheren und gutmütigen Segelflugzeugen gibt es aber auch richtige Leistungsmaschinen für den ambitionierten Streckenflieger. Auch sehr leistungsstarke Doppelsitzer sind oft in den Vereinen zu Hause!
- Mindestalter für den Ausbildungsbeginn - 14 Jahre
-Mindestalter für den Lizenzerwerb - 16 Jahre
- Mindestanzahl Praxisstunden - 15 Stunden - davon mindestens 2 Stunden im Alleinflug
- Funksprechzeugnis BZF II (deutsch) oder höher)
- Medical/Tauglichkeitsuntersuchung beim Fliegerarzt - min LAPL
- Fliegen im Ausland nach europäischem oder internationalen Recht mit Segelflugzeugen möglich
- zusätzlich kann eine Passagierflugberechtigung für Doppelsitzer erworben werden (max. eine Person als Paxe (min. 10 Flugstunden nach Scheinerhalt erforderlich)
- Mindestalter bei Ausbildungsbeginn - 16 Jahre
- Mindestalter für den Lizenzerwerb - 17 Jahre
- Mindestanzahl Praxisflugstunden - 30 Stunden - davon mindestens 5 Stunden im Alleinflug
Funksprechzeugnis BZF II (deutsch oder höher)
- Medical/Flugtauglichkeit LAPL
- es dürfen dann Ultraleicht mit einer maximalen Abflugmasse von 600 kg geflogen werden
- zusätzlich kann eine Passagierflugberechtigung erworben werden - mindestens 10 Flugstunden nach Scheinerhalt und Eintragung in die Lizenz
- grenzüberschreitendes Fliegen nicht ausgeschlossen/international keine Gültigkeit!
Die sog. "LAPL-Lizenz" unterscheidet sich von der PPL (A)-Lizenz in den Rechten und dem Ausbildungsumfang. Für den Piloten, welcher maximal vier Personen (Pilot plus drei Paxe) in Europa, Schweiz, Norwegen, Island und Lichtenstein fliegen will und mit einem Abfluggewicht von max. 2000 kg zurecht kommt, für den wird der "LAPL" reichen. Für den Piloten, welcher aber über 2000kg, international außerhalb der vorgenannten Länder und z.B. mehrmotorig fliegen will, der sollte den Mehraufwand für den PPL (A) in Angriff nehmen. Auch Nachtflug- und Instrumentenflugberechtigung fordern den PPL (A) als Basis. Zur Info - eine "normale Cessna oder eine "DR 400" haben viersitzig einen maximale Abflugmasse von ca. 1150 kg. Meiner Meinung nach reicht den meisten Motorfliegern der LAPL.
- Mindestalter bei Ausbildungsbeginn - 16 Jahre
- Mindestalter für den Lizenzerwerb - 17 Jahre
- Mindestanzahl Praxisstunden - LAPL: 30 Stunden PPL (A): 45 Stunden
- Mindestanzahl Alleinflugstunden - LAPL: 6 Stunden PPL (A): 10 Stunden
- Funksprechzeugnis BZF II (deutsch oder höher)
- Medical/Tauglichkeitszeugnis LAPL: LAPL PPL (A) Klasse 2
- Die UL-Lizenz kann bei beiden Arten LAPL/PPL (A) nach einer Einweisung bzw. geringe Ausbildung zusätzlich erworben werden
- Passagierflugberechtigung bei LAPL: mindestens 10 Flugstunden nach Scheinerhalt PPL (A): sofort nach Lizenzerhalt Passagierflüge möglich
- Umfang der Passagierflugberechtigung LAPL: max. 3 PAXE - PPL (A): keine Begrenzung der Anzahl der PAXE, vom Flugzeugtyp und Anzahl der Sitzplätze abhängig
- Gültigkeit der Lizenzen - LAPL:EASA-RAum, EU, NORWERGEN, Island, Lichtenstein und Schweiz PPL (A): weltweit gültig - ggf. Anerkennung und Umschreibung im jeweiligen Land möglich.
Eine sehr seltsame Sache ist das mit der Zuverlässigkeitsprüfung - aber beim Motorflug "LAPL und "PPL (A) kommt ihr ohne das Dokument nicht in die Luft!
Seit "Nine Eleven" hat man die Sache zur vermeindlichen Abwehr terroristischer Anschläge eingeführt. Witziger Weise benötigt ein österreichischer Pilot keine ZÜP - auch kein deutscher Staatsbürger mit einer österreichischen Lizenz.....
Die ZÜP ist nach Erteilung durch das jeweilig zuständige Regierungspräsidium, fünf Jahre gültig und muss dann erneut beantragt werden. Aus eigener Erfahrung kann ich euch nur raten, die ZÜP mehr als drei Monate vor Ablauf neu zu beantragen. Hintergrund hierfür ist, dass wenn man mehr als drei Monate vor Ablauf beantragt, die aktuell ZÜP unbefristet ihre Gültigkeit behält, wenn es bei der Erneuerungsprüfung zu "Verzögerungen" kommt. Soweit mir bekannt, geht der Antrag durch fünf unterschiedliche, staatliche Behörden. Jeder Zehnte bleibt da (nach Aussage des Regierungspräsidiums Stuttgart) "hängen". Im Umkehrschluss würde dass bedeuten, dass ihr mit abgelaufener ZÜP eure Lizenzrechte nicht mehr ausüben dürft - auch wenn Medical, Check-/Schulungsflüge, Mindestanzahl Starts und Stunden, erfüllt sind ! Krass - oder?